Thema: Radmontage

Recht

Urteil: Nach Reifenwechsel ist deutlicher Warnhinweis Pflicht!

Hat eine Kfz-Werkstatt die Räder eines Fahrzeugs ab- und wieder anmontiert, muss sie den Kunden deutlich daran erinnern nach 50 bis 100 Kilometern die Radschrauben nachzuziehen. Wie die D.A.S. – Rechtsschutzversicherung mitteilt, reicht nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg ein einfacher Hinweis auf der Rechnung nicht aus. Nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg (LG Heidelberg, Az. 1 S 9/10) reicht ein einfacher Hinweis auf der Rechnung nicht aus. mehr …

Georg Blenk | | Recht
Branche

Amtek-Tekfor: Weiterentwickelter, selbstsichernder Zentralverschluss für Motorsportanwendungen

Statt der bei Pkw üblichen fünf Radmuttern werden im Motorsport (je nach Klasse) vermehrt Zentralmuttern eingesetzt. Die auch als Zentralverschluss bezeichnete Konstruktion ist zusätzlich gegen ungewolltes Lösen gesichert (wenn sie nicht bereits selbstsichernd ist). Um bei der Montage weitere Zeit einzusparen, hat der Automobilzulieferer Amtek-Tekfor jetzt das sogenannte SpiderNut-Konzept mit Blick auf die Anforderungen im Rennsport weiterentwickelt. mehr …

Georg Blenk | | Branche