Thema: Geschädigter

Recht

BGH: Haftpflichtversicherung muss nur bei ‚Gutachtentreue‘ zahlen

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass eine Haftpflichtversicherung die in Rechnung gestellten Reparaturkosten aus einem Unfall an den Geschädigten nicht zahlen muss, sofern dieser den Schaden nicht ‚gutachtentreu‘ instandsetzen lässt (Az.: VI ZR 387/14). Im konkreten Fall ermittelte der Sachverständige Kosten für die Instandsetzung in Höhe von 2.973,49 Euro brutto; der Wiederbeschaffungswert betrug 1.600 Euro, der Restwert 470 Euro. mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht
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Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzfahrzeug nach Unfall

Nach einem Unfall hat der Geschädigte für die Zeit der Reparatur das Recht, vom Unfallgegner beziehungsweise seiner Versicherung entweder eine Nutzungsausfallentschädigung zu verlangen oder ein entsprechendes Ersatzfahrzeug anzumieten. Im Brennpunkt stehen seit einigen Jahren die Kosten des Leihwagens. Inzwischen kürzen die meisten Versicherungsgesellschaften die ursprünglich geforderten Kosten oder versuchen auf einem anderen Weg, entstandene Kosten nachträglich zu reduzieren. So auch in folgendem Beispiel des BGH (Az.: I ZR 85/10). mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht
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Bei ‚müheloser Erreichbarkeit‘ gelten Verrechnungssätze der freien Werkstätten

Neben den Mietwagenkosten, die der Geschädigte nach einem Unfall der gegnerischen Versicherung grundsätzlich in Rechnung stellen kann, hat sich in den letzten Jahren als weiterer Streitpunkt die Abrechnung des Unfalls auf Gutachtenbasis etabliert. Insbesondere die im Sachverständigengutachten verwendeten Stundenverrechnungssätze stoßen bei einigen Haftpflichtversicherern bisweilen auf wenig Gegenliebe. mehr …

Dr. Herbert Wilhelm | | Recht