


Der VDAA klärt auf, ob ein Arbeitgeber das Gehalt eines Mitarbeiters nach dem gesetzlichen Sechs-Wochen-Anspruch fortzahlen muss, wenn auf die erste Krankschreibung nahtlos eine zweite folgt.
Bei einer Anschluss-Krankschreibung mit einer anderen Diagnose als bei der ersten denken zunächst viele: Neue Diagnose bedeutet neuer Anspruch. Also muss der Arbeitgeber weiter das Gehalt zahlen, auch wenn der gesetzliche Anspruch von sechs Wochen aufgebraucht ist. Doch so einfach ist es nicht, wie Volker Görzel, Kölner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Mitglied des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) mit Sitz in Stuttgart, anhand einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts (LAG) zeigt.
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