


Dass der Arbeitsweg bei Eis und Schnee länger dauert, ist klar. Doch was gilt rechtlich, wenn der Arbeitnehmer dadurch zu spät zur Arbeit kommt? Oder die Straßen nicht mehr befahrbar sind und die Arbeitsaufnahme somit unmöglich ist? Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel aus Köln, Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA), gibt Antworten.
Im Straßenverkehr können Schnee und Eis für massive Behinderungen und Störungen sorgen. Daran sollten auch Arbeitnehmer denken. „Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer“, erklärt Rechtsanwalt Görzel: „Es kann sogar von einem Verschulden des Mitarbeiters ausgegangen werden.“ Denn in der Winterzeit müsse jeder damit rechnen, dass es schneien kann oder die Straßen glatt werden.
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