


Wirksames Mittel gegen den Fachkräftemangel ist, den eigenen Nachwuchs auszubilden. Kfz-Betriebe, die auf der Suche nach einem Azubi erfolgreich waren, müssen nun wissen, welche Rechte und Pflichten sie als Ausbilder haben und was der Azubi zu tun hat.
Der Ausbildungsvertrag zieht sowohl für den ausbildenden Kfz- Betrieb als auch für den Lehrling eine Vielzahl von Rechten und Pflichten nach sich. Die gesetzlichen Vorgaben hierzu finden sich im Wesentlichen im Berufsbildungsgesetz (BBiG), im Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) und im Bundesurlaubsgesetz. Ergänzt werden diese Vorgaben durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
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