


Wirksames Mittel gegen den Fachkräftemangel ist, den eigenen Nachwuchs auszubilden. An den Abschluss und den Inhalt eines Ausbildungsvertrags stellt das Berufsbildungsgesetz konkrete Anforderungen. Im ersten Teil unserer dreiteiligen Ausbildungsserie zeigen wir auf, was drinstehen muss und was nicht enthalten sein darf.
Hat sich ein Auszubildender erfolgreich beworben, geht es um den Ausbildungsvertrag. Er muss stets schriftlich erfolgen. Vorlagen dafür gibt es bei den zuständigen Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften oder Innungen. Zum Teil ist es möglich, den Ausbildungsvertrag auch online auszufüllen. Dieser muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Der per Hand oder online ausgefüllte und unterschriebene Vertrag ist an die zuständige Handwerkskammer zu schicken. Dort wird er geprüft und in die Lehrlingsrolle eingetragen. Ausbildungsbetrieb und Azubi erhalten jeweils eine Durchschrift zurück.
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