eine Roboterhand hält eine Projetion von Icons in der Hand
„Die KI hat ­gesagt“

Wer haftet in der Kfz-Werkstatt, wenn die künstliche Intelligenz falsch liegt?

Bild: InfiniteFlow – stock.adobe.com

Der Kunde bringt die Diagnose gleich mit – erstellt von einer KI. Doch wer haftet, wenn die Werkstatt danach handelt und der Fehler anschließend immer noch besteht?

Ein Kunde kommt in die Werkstatt und erklärt: „Die KI sagt, das AGR-Ventil ist defekt. Bitte tauschen.“ Der Werkstattmeister hält die Diagnose zwar für möglich, würde den Fehler aber erst gerne selbst prüfen. Der Kunde lehnt ab, da die Diagnose zusätzlich Geld kosten würde und besteht darauf, nur das von der KI vorgeschlagene Teil erneuert haben zu wollen. Die Werkstatt gibt der Forderung nach, baut das neue Teil ein – und der Fehler ist immer noch da. Deshalb lehnt der Kunde es ab, die Rechnung zu bezahlen. Wer trägt das Risiko?

Zwar ist dieses Beispiel eher theoretischer Natur, dennoch heutzutage nicht ganz unwahrscheinlich. Auf jeden Fall zeigt es die Problematik mit KI-Diagnosen in der Werkstatt, egal ob vom Kunden oder selbst generiert.

Die KI haftet nicht für die Werkstatt

Zunächst gilt aus rechtlicher Sicht zum geschilderten Szenario mit der vom Kunden gelieferten Diagnose: Eine KI ist kein Vertragspartner des Kunden. Vertragspartner ist die Kfz-Werkstatt. Für einen Reparaturvertrag gelten grundsätzlich die Regeln des Werkvertragsrechts. Nach § 631 BGB schuldet der Unternehmer (= Kfz-Betrieb) den vertraglich vereinbarten Erfolg. Was genau geschuldet wird, hängt deshalb entscheidend davon ab, welchen Auftrag der Kunde erteilt hat. Und das macht im oben beschrie­benen KI-­Fall einen erheblichen Unterschied!

Lautet der Auftrag schlicht „Fehler beseitigen“ oder „Fahrzeug reparieren“, wird die Werkstatt nicht dadurch entlastet, dass sie bei der Fehlersuche künstliche Intelligenz ver­wen­det hat. Die KI ist dann lediglich ein Hilfsmittel innerhalb des Betriebs. Anders sieht die Situation aus, wenn der Kunde ausdrücklich nur eine bestimmte Maßnahme in Auftrag gibt. Im Beispiel also: „AGR-Ventil auf meinen Wunsch austauschen; eine vorherige Fehlerdiagnose durch die Werkstatt wünsche ich nicht.“


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