Dekra klärt auf

Unfall in der Werkstatt – was tun?

Bild: Dekra

Die Sicherheitsexperten von Dekra weisen erneut darauf hin, was ein Arbeitgeber zu tun hat, wenn sich ein Mitarbeiter im Kfz-Betrieb oder auf dem Arbeitsweg verletzt. Vier Punkte, die im Ernstfall oft vergessen werden.

Der Dekra-Arbeitssicherheitsreport 2025 zeigt: In vielen Unternehmen wird die Unterweisung für Arbeits- und Gesundheitsschutz noch immer vernachlässigt. Nur 75 Prozent der befragten Betriebe führen eine jährliche Unterweisung durch. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind es sogar nur 45 Prozent.

Doch Arbeitgeber sind rechtlich verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig zu informieren, was bei einem Arbeitsunfall zu tun ist. Beide Parteien riskieren rechtliche, finanzielle oder gesundheitliche Nachteile, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten. Daher nennt Dekra nochmals die wichtigsten Punkte.


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