


Aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei den Prüfmitteln und wegen zu weniger akkreditierter Prüflabore gibt es Schwierigkeiten bei der vorgeschriebenen Kalibrierung von AU-Geräten. Deshalb haben die Bundesländer diverse Übergangsregelungen beschlossen.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt für AU-Geräte neben einer Eich- zusätzlich eine Kalibrierpflicht. In der entsprechenden Richtlinie hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Kalibrierung nur von speziell akkreditieren Labors und Sachverständigenorganisationen vorgenommen werden darf.
Weil es aber zu Beginn 2019 aufgrund mangelnder Akkreditierung immer noch nicht genügend Dienstleister gibt und zudem Lieferschwierigkeiten bei den Prüfmitteln (Prüfgas und Trübungsfilter) bestanden und teils noch bestehen, haben viele Bundesländer Übergangsregelungen geschaffen. Wie diese aussehen, zeigt eine Übersicht des ZDK.
Für Abgasmessgeräte gilt seit 1. Januar 2019 nicht nur eine Eich-, sondern auch die Kalibrierpflicht. Bei deren Umsetzung läuft allerdings (noch) nicht alles nach Plan. KRAFTHAND erklärt, was Werkstätten über den neuen AU-Kosmos wissen müssen. mehr …
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