


Für Abgasmessgeräte gilt seit 1. Januar 2019 nicht nur eine Eich-, sondern auch die Kalibrierpflicht. Bei deren Umsetzung läuft allerdings (noch) nicht alles nach Plan. KRAFTHAND erklärt, was Werkstätten über den neuen AU-Kosmos wissen müssen.
Fest steht: Für Werkstattbetreiber mit der Lizenz zur Abgasuntersuchung gelten seit Jahresbeginn andere gesetzliche Vorgaben für die Überprüfung ihrer AU-Geräte. Konkret bedeutet das: AU-Geräte müssen nicht mehr nur die bisherigen Anforderungen erfüllen, als da sind:
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