


Seit dem 1. Januar 2019 gilt zusätzlich zur Eichpflicht auch die Kalibrierpflicht für AU-Geräte. Den Unterschied erklärt Experte Dominik Beuscher, der auch von einer unnötigen Doppelbelastung spricht.
„Eichen ist ein amtlicher Vorgang, bei dem begutachtet wird, ob das Abgasmessgerät noch den Vorgaben der Baumusterprüfung und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehört oft auch die Überprüfung und Justierung der Geräte auf die behördlich zulässigen Grenzabweichungen. Grundlage in Deutschland ist etwa die nationale Mess- und Eichverordnung (MessEV). Die Durchführung erfolgt durch die Eichstellen, die Überwachung durch die Eichämter.
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