


Nach einer Unfallreparatur monierte der Kunde einen angeblichen Defekt am Standlicht vorne rechts, das aber einwandfrei zu funktionieren schien. Wie sich herausstellen sollte, ging ein Licht tatsächlich nicht – und der Fehler wäre dazu noch vermeidbar gewesen.
Das Fahrzeug wurde in unserer Werkstatt vorstellig, nachdem zuvor in einer anderen Werkstatt ein Wildschaden instandgesetzt worden war. Die Meldung im Kombiinstrument: „Bitte Tagfahrlicht / Standlicht rechts prüfen“. Jedoch schien das Tagfahrlicht bzw. Standlicht zu funktionieren.
Bei der Rücksprache mit dem Fahrzeughersteller empfahl er aufgrund eines vermuteten internen Fehlers den Austausch des rechten Scheinwerfers, der schon bei der Unfallinstandsetzung ersetzt worden war. Wir tauschten ihn also erneut und spielten den entsprechenden Datensatz auf. Die Fehlermeldung blieb jedoch.