
Kürzlich erreichte die Redaktion eine Frage von Krafthand-Leser Klaus Lang zu seinem Hyundai i30 Fastback 1,5 l bezüglich der fünfjährigen Garantie. Darauf gibt es nun Antworten mit mehreren – auch für freie Werkstätten relevanten – Facetten.
Die Vorgeschichte
Klaus Lang hatte im Februar 2023 einen i30 Fastback mit Tageszulassung und 7 km als Reimport bei einem Autohaus gekauft, das auf den Handel mit Wagen aus dem europäischen Ausland spezialisiert ist – also kein Hyundai-Vertragshändler. Die erste Zulassung des Pkw erfolgte im September 2021 – der Wagen war also zum Kaufzeitpunkt und zur Anmeldung auf den Krafthand-Leser etwa eineinhalb Jahre alt.
Wohl aus diesem Grund, so Lang, hat das Autohaus noch vor der Fahrzeugübergabe auf eigene Kosten eine fällige Inspektion vorgenommen. Die weiteren Inspektionen wurden dann regelmäßig von einem autorisierten Hyundai-Händler ausgeführt.
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