Aufbau: Kalibrierung eines Partikelmessgerät
Partikelmessung

Kalibrierpflicht für Partikelmessgeräte

Aufbau für eine Kalibrierung eines Partikelmessers. Vereinfacht ausgedrückt erzeugt das Kalibriergerät aus einem orangefarbenen Granulat (siehe Gerätoberseite) und Flüssigkeit eine definierte Anzahl an Partikeln, die der Partikelmesser über das seitliche Rohr erfasst. Bilder: Schmidt

Krafthand hat einen GTÜ-Experten zu Fristen, Ablaufdatum, Kulanz bei Überziehen des Termins und Kalibierkosten sowie den Dienstleistungen des GTÜ-Prüfmittelservice gefragt.

Herr Ansari, seit 1. Juli läuft die Partikelmessung und die Partikelzähler können endlich zum Einsatz kommen. Ab wann beginnt nun deren jährliche Kalibrierpflicht – mit Einführung der Partikelmessung, dem Produktionsdatum oder der Auslieferung der Geräte?

Unverändert gilt für alle Abgasmessgeräte mit Einsatz in der amtlichen Fahrzeuguntersuchung die Frist zur wiederkehrenden Kalibrierung von einem Jahr. Zwölf Monate nach der letzten Kalibrierung müssen die Geräte erneut kalibriert werden. Die Frist zur wiederkehrenden Kalibrierung ist dabei unabhängig vom Grad der Nutzung.

Das würde bedeuten, dass Werkstätten, die ihr AU-Gerät beispielsweise bereits ein halbes Jahr haben, in sechs Monaten schon zur Kalibrierung müssen? Oder gibt es hier eine Ausnahmeregelung?

Die DIN EN ISO/IEC 17020:2012 schreibt vor, dass die Messgeräte, die für amtliche Fahrzeuguntersuchungen genutzt werden, vor ihrer ersten Inbetriebnahme und dann nach festgelegten Fristen wiederkehrend kalibriert werden müssen. Diese Fristen sind in den Anforderungen des Anhangs III zur Richtlinie 2014/45/EU festgelegt und national über die AU-Geräte-Kalibrierrichtlinie definiert.

„Ob eine geräteseitige taggenaue Abschaltung erfolgt, wie bei den 4-Gas-Messgeräten, liegt in der Hand der Gerätehersteller.“

Diese sieht die wiederkehrende Kalibrierung von AU-Geräten monatsgenau nach zwölf Monaten nach der Erstkalibrierung vor. Hierzu ist nach derzeitigem Stand keine Ausnahmeregelung zu erwarten.


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