


Der ZDK hat gemeinsam mit Überwachungsorganisationen einen Fragen- Antworten-Katalog erstellt. KRAFTHAND zitiert daraus einige der FAQs.
Woran ist die Messgenauigkeit (Genauigkeitsklasse/Fehlergrenze) eines AU- Geräts zu erkennen?
Eine erste Einschätzung hinsichtlich der Genauigkeitsklasse/Fehlergrenze eines Abgasmessgeräts erfolgt heute über die Baumusterprüfbescheinigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) beziehungsweise über das Typenschild der PTB auf den Messgeräten. Der letztendliche Nachweis (Genauigkeitsklasse/Fehlergrenze) erfolgt aber erst über die im Rahmen der nach der AU-Geräte- Kalibrierrichtlinie durchgeführten Kalibrierung durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 (kurz ISO 17025) akkreditiertes Kalibrierlabor.
Welche Nachweise der Messgenauigkeit eines Abgasmessgeräts braucht es?
Mit dem von einem akkreditierten Kalibrierlabor dokumentierten Kalibrierergebnis (Kalibrierschein/-aufkleber) kann letztendlich der Nachweis erbracht werden, ob z. B. die geforderte Messgenauigkeit zur Prüfung von Euro-6-/ Euro- VI- Kraftfahrzeugen vorhanden ist (Genauigkeitsklasse 00 , 0 beziehungsweise Fehlergrenze +/– 0,1 m-1). Sollte dies über die Kalibrierung nicht nachgewiesen werden, muss die Anerkennungsstelle (örtlich zuständige Kfz-Innung) die bisherige Anerkennung einer AU-Werkstatt auf Kraftfahrzeuge mit Fremd-/Kompressionszündungsmotor bis einschließlich Euro 5/Euro V beschränken.
Sollte man mit der Anschaffung eines AU-Geräts besser warten?
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