Bei den Prüfintervallen der Hauptuntersuchung (HU) für ältere Fahrzeuge bleibt es bei zwei Jahren. Dies hat der EU-Ministerrat heute so entschieden. Eine verpflichtende Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge sowie eine Messung der Stickoxidemissionen (NOx) im Rahmen der Abgasuntersuchung wurde abgelehnt. Diskutiert worden war eine HU-Fristverkürzung auf ein Jahr für Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 160 000 Kilometer aufweisen. mehr …