Vor einiger Zeit wurde ein interessantes Urteil des BGH zum Thema ‚Wettbewerbsrecht’ veröffentlicht. Darin hatte ein Servicepartner, jedoch nicht Vertragshändler (A-Händler), des Automobilherstellers Ford in einem Einkaufszentrum einen Ford Fiesta („Tageszulassung“) angeboten, den er kurz zuvor von einem ‚richtigen’ Vertragshändler erworben hatte. mehr …