EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur

ZDK sieht Fortschritt für die gesamte Automobilbranche

Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen Abfälle reduziert und die Reparaturbranche gestärkt werden, indem das Reparieren von Geräten und Bauteilen einfacher und kostengünstiger wird. Bild: tanaonte - stock.adobe.com

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den vom EU-Parlament angenommenen Bericht zum Recht auf Reparatur. „Die Entscheidung ist ein bedeutender Fortschritt für die Verbraucher und die gesamte Automobilindustrie“, sagt Dr. Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des ZDK. Sie ebne den Weg für mehr Transparenz und Fairness beim Zugang zu Reparaturinformationen und -tools, was sowohl den Verbrauchern als auch den Werkstätten zugutekommen werde.

Für den ZDK war wichtig, dass dem Kfz-Gewerbe kein verbindliches Reparaturformular auferlegt wurde, da dies „zu einer erhöhten Bürokratiebelastung für die Betriebe geführt hätte, ohne einen Mehrwert zu bieten“. Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.