


Was vor dem Hintergrund des kürzlich beschlossenen europäischen AI-Acts beim Einsatz von KI erlaubt ist und was nicht, erklärt Fachanwalt Bernhard Kinold.
Mit dem AI-Act setzt die Europäische Union beim Thema künstliche Intelligenz (KI) klare Grenzen und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen in Europa. Das Ziel: Sicherheit, Transparenz und Schutz vor Missbrauch.
Der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) weist darauf hin, dass Betriebe, die gegen bestehende Pflichten aufgrund des AI-Acts verstoßen, seit August 2025 mit Geldbußen bis 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes rechnen müssen. Eine Pflicht ist etwa, dass Bilder, Texte, Videos oder Audios, die durch KI erzeugt oder verändert wurden, klar als „KI-generiert“ gekennzeichnet sein müssen.
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