


Mit der 2011 in Kraft getretenen Bremsprüfstands-Richtlinie müssen alle ab dem 1. Oktober 2011 produzierten Bremsprüfstände den Vorgaben entsprechen. Damals bereits verbaute Geräte haben Bestandsschutz bis 1. Januar 2020. So dass ab dann alle Prüfstände folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:
Quelle: Maha
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