Abgasuntersuchung

Unbequeme Wahrheiten

Bild: Schmidt
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Die AU ist ein Kundenbindungsinstrument, auf das viele Werkstätten trotz der Geräte- und Update- Kosten nicht verzichten können und wollen. Umso wichtiger ist es, derzeit bestehende Unsicherheiten, die in der Branche teils gar nicht bekannt sind, baldmöglichst auszuräumen. Geschieht das nicht, könnte sich ein Dilemma ähnlich der Scheinwerfer-Prüfrichtlinie wiederholen.

Eigentlich schien alles klar, als Alexander Dobrindt vor der Bundestagswahl 2017 den Fahrplan für die Reformierung der AU festlegte. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende drei Schritte.

  • Schritt 1 ist die seit 1. Januar 2018 wieder grundsätzlich vorzunehmende Endrohrprüfung.
  • Schritt 2 ist die ab 1. Januar 2019 geltende AU-Grenzwertverschärfung für Euro-6-Fahrzeuge.
  • Schritt 3 ist die ab 2021 vorgesehene Partikelzählung an Dieselfahrzeugen.

So weit so bekannt. Nur ist eben derzeit noch gar nicht klar, wie es in gut zwei einhalb Jahren weitergeht. Denn es sind gleich mehrere Baustellen offen. Einmal geht es um noch ungeklärte Fragen rund um die Partikelzählung und zum anderen darum, dass ab 2021 beigestellte Prüfungen (in Ausgabe 3-4 berichteten wir schon darüber) nicht mehr akzeptiert werden.

Beigestellte Prüfungen nicht mehr zulässig

Letztgenannter Aspekt birgt einiges an Brisanz für die Branche. Denn Fakt ist: Nach derzeitiger Lage sind sogenannte beigestellte Prüfungen für die HU ab 2021 nicht mehr zulässig – zumindest in der jetzigen Form. Dazu muss man wissen: Eine beigestellte Prüfung ist beispielsweise eine Abgasuntersuchung, die nicht vom HU-Prüfingenieur selbst, sondern von einer Werkstatt vorgenommen wurde und dem HU-Prüfbericht beigestellt wird. Im Klartext heißt das: Ob der AU-Test von einer autorisierten Werkstatt oder einer Sachverständigenorganisation vorgenommen wird, spielt derzeit keine Rolle. So weit so gut und so bekannt

Was jedoch viele nicht wissen: Ab 2021 ist diese bis dato gängige Praxis nicht mehr möglich. Nach dem Willen des Verordnungsgebers darf ab dann ein Prüfingenieur eine beigestellte Prüfung nur noch akzeptieren, wenn diese innerhalb eines akkreditierten Systems durchgeführt wurde. Für Werkstätten heißt dies wiederum, dass sie neben zugelassenen AU-Geräten und AU-geschultem Personal auch noch eine spezielle Akkreditierung benötigen.

    • Doch wie sieht eine solche AU-Akkreditierung für Werkstätten aus?
    • Was braucht es, um eine AU-Akkreditierung ab 2021 zu erhalten?
    • Und wie viel kostet eine Akkreditierung überhaupt?

Alles Fragen, die KRAFTHAND dem ZDK gestellt hat, die vom Zentralverband des Kfz-Gewerbes jedoch unbeantwortet bleiben. „Leider können wir aus internen Gründen nicht vor Anfang Mai antworten“, so ein Sprecher gegenüber der Redaktion. Selbst wenn der ZDK für die derzeitige ungeklärte Situation und die vielen offenen Fragen nichts können mag, für die Branche ist das eine unbefriedigende Situation.

Denn solange nicht klar ist, wie es ab dem 1. Januar 2021 weitergeht und welchen zeitlichen und finanziellen Aufwand Werkstätten für eine Akkreditierung benötigen, dürfte das Unsicherheiten hervorrufen, die schlimmstenfalls in einer Kaufzurückhaltung in Sachen neue AU- Geräte mündet. Was daraus folgt, hat die ganze Branche bei der Scheinwerfer-Prüfrichtlinie zu spüren bekommen.

Mit vielen, aber nicht minder wichtigen Fragen anderer Art muss sich der Gesetzgeber noch beschäftigen, in Hinblick auf die Partikelzählung. Denn es wurde zwar beschlossen, dass diese ab dem 1. Januar 2021 kommen soll. Welches Messverfahren zur Anwendung kommt, welche Grenzwerte gelten und wie das Messprozedere (z.B. bei welcher Drehzahl) aussieht, dazu gibt es derzeit aber noch keine Vorgaben. Logischerweise stellt sich damit automatisch die Frage:

    • Ist es angesichts der offenen Fragen überhaupt realistisch, dass die Partikelzählung 2021 kommt?

Auf Nachfrage antworten AVL-Ditest, Brain Bee, Hella Gutmann, Maha, Mahle, Texa sowie Wow nahezu unisono: Ob es zu einer Verschiebung kommt, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen und ist reine Spekulation. Der Zeitrahmen ist sicherlich sehr sportlich, trotzdem aber umsetzbar, wenn alle an diesem Prozess beteiligten Institutionen (Zulassungsbehörden, Gerätehersteller, Verordnungsgeber) das Thema intensiv und umgehend angehen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuell am Markt verfügbaren AU-Tester

Das eine oder andere Unternehmen lässt jedoch auch verlauten: Je später seitens Gesetzgeber und Verordnungsgeber die Rahmenbedingungen gesetzt werden, umso unwahrscheinlicher wird die Einhaltung des Termins. Denn natürlich ist klar: Auch wenn alle namhaften AU-Gerätehersteller in den Startlöchern für die Entwicklung von Partikelzählern stehen, herbeizaubern lassen sich diese nicht. Zumal neben der Entwicklungszeit auch die Zulassung neu konzipierter AU-Geräte durch die physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig erfahrungsgemäß ein langwieriger Prozess sein kann.

 

Standpunkt

Eine schwer vorstellbare Situation

Torsten Schmidt, Chefredakteur der KRAFTHAND

Als ich vor einiger Zeit hier in der KRAFTHAND und auf unserer Onlineseite in einem Leitartikel die Frage stellte „Wie viele AU-Geräte sind genug?“, war an den Leserreaktionen zu spüren, dass viele noch gar nicht wissen, was ab 2021 auf sie zukommt. Woher auch. Weiß es doch noch nicht mal der ZDK. Dabei ist schon länger bekannt, das ab diesem Jahr beigestellte Prüfungen für eine HU nur noch akzeptiert werden dürfen, wenn diese innerhalb eines akkreditierten Systems vorgenommen wurden. Jetzt ist daran natürlich nicht der ZDK, sondern der Verordnungsgeber schuld.

Allerdings verwundert es schon, dass viele Kfz-Betriebe die in der Regel zugleich Innungsmitglieder sind, noch nie etwas von dieser Problematik gehört haben. Es ist ja verständlich, dass es schwierig ist, über ungelöste Problemestellungen zu reden, da sich viele Fragen nicht seriös beantworten lassen. Doch Werkstätten darüber im Unklaren zu lassen, womöglich mit dem Gedanken, man wolle diese nicht verunsichern, kann es auch nicht sein.

Zumal es so scheint, dass bis jetzt noch keine Lösung in Sicht ist. Dabei bin ich optimistisch, dass der ZDK, der sich immer vehement für den Erhalt und eine Reformierung der AU eingesetzt hat, auch die Akkreditierungs-Thematik lösen wird. Gelänge dies nicht, wäre der ganze Einsatz für die AU umsonst gewesen, weil dann womöglich nur noch die Sachverständigen am Zuge wären. Eine schwer vorstellbare Situation.