


Seit der Oldtimer-Richtlinie von 2011 kann ein Fahrzeug nur dann als Oldtimer eingestuft werden, wenn es nachweislich vor mehr als 30 Jahren hergestellt wurde oder in den Verkehr gekommen ist. Das Alter alleine reicht aber bekanntlich nicht.
Eine Begutachtung gemäß § 23 StVZO ist für die Zuteilung des roten 07- und des H-Kennzeichens erforderlich. Die Bewertung können alle in Deutschland amtlich anerkannten Überwachungsinstitutionen durchführen.
Aber was soll das kosten? Die Experten der GTÜ weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich unterschiedliche Entgelte ergeben können – je nach Fahrzeugart und zulässiger Gesamtmasse. Hier hilft es nur, vorher bei der jeweiligen Prüfstelle nachzufragen. Neben der Preisfrage, hat KRAFTHAND sieben weitere wichtige Fragen zur Oldtimer-Richtlinie gestellt, die bei der Kundenberatung wichtig sein könnten.
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