
Die zweite Stufe der E-Rechnungsfrist kommt im Jahr 2027. Was sich für Kfz-Betriebe ändert und wie sie sich am besten darauf vorbereiten.
Die E-Rechnung ist längst kein Thema mehr, das sich auf die Buchhaltung großer Unternehmen beschränkt. Auch Kfz-Werkstätten müssen ihre Abläufe darauf einstellen. Thomas Philipp Reiter, Leiter der DACH-Region für das E-Rechnungs- und Buchhaltungstool Billit, klärt auf, worauf Kfz-Werkstätten achten müssen.
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