Mit Blick auf B2B-Umsätze

Nächste E-Rechnungspflicht steht bevor

Bei B2B-Geschäften reicht es bald nicht mehr aus, Papierbelege von elektronischen Rechnungen abzuheften. Kfz-Betriebe, die frühzeitig den ordnungsgemäßen Ablauf rund um E-Rechnungen üben, schützen sich vor möglichen Sanktionen. Bild: Wolfilser – stock.adobe.com

Die zweite Stufe der E-Rechnungsfrist kommt im Jahr 2027. Was sich für Kfz-Betriebe ändert und wie sie sich am besten darauf vorbereiten.

Die E-Rechnung ist längst kein Thema mehr, das sich auf die Buchhaltung großer Unternehmen beschränkt. Auch Kfz-Werkstätten müssen ihre Abläufe darauf einstellen. Thomas Philipp Reiter, Leiter der DACH-Region für das E-Rechnungs- und Buchhaltungstool Billit, klärt auf, worauf Kfz-Werkstätten achten müssen.


Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.