


Was ein Kfz-Betrieb tun kann, wenn ein Auszubildender nicht so arbeitet wie gewünscht und welche Rolle die Probezeit bei einer rechtssicheren Kündigung spielt.
Für Azubis des neuen Ausbildungsjahrs 2025/2026 läuft noch die Probezeit. Doch wenn sich bereits abzeichnet, dass ein Auszubildender ungeeignet ist, seine Aufgaben nicht erledigt oder ständig zu spät kommt, kann ein Betriebsinhaber ihm dann kündigen? Und wie sieht es rechtlich nach der Probezeit aus? Bernhard Kinold, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), klärt auf.