Datenschutz

Videoüberwachung in der Werkstatt

Den Fahrzeugbestand auf dem Hof per Videoüberwachung vor Diebstahl oder Vandalismus zu schützen, ist selbstverständlich legitim. Dennoch gibt es enge Grenzen, innerhalb derer das geschehen darf. Bild: Yuri Bizgaimer – stock.adobe.com

Datenschutzkonform oder illegal? – Immer häufiger geraten Kfz-Betriebe in den Fokus der Aufsichtsbehörden und die Bußgelder sind empfindlich. Was Werkstattinhaber beachten müssen

In den meisten Kfz-Betrieben gehört sie zum Alltag: die Kamera über dem Werkstatttor, im Kassenbereich oder auf dem Hof. Doch was für viele längst selbstverständlich geworden ist, kann schnell zum teuren Datenschutzverstoß werden. Denn Videoüberwachung ist rechtlich gesehen ein Balanceakt zwischen Sicherheitsinteresse und Persönlichkeitsrecht. Das Ziel ist nachvollziehbar: Eigentum schützen, Abläufe dokumentieren, Kunden und Mitarbeiter vor Schäden bewahren. Doch der Datenschutz verlangt, dass dies nur in engen Grenzen und mit klarer Transparenz geschieht. Wer hier auf „das machen doch alle so“ vertraut, bewegt sich schnell auf dünnem Eis.

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