


Die Frage nach der Haftung bei einem verstopften Dieselpartikelfilter war Anlass für einen Rechtsstreit. Es zeigt sich: Was Autofahrer oftmals als Mangel rügen, begründet tatsächlich nicht immer eine Haftung des Kfz-Betriebs.
Sind gewisse Abnutzungserscheinungen an einem Fahrzeug ein Mangel (= Gewährleistung) oder ist das bloßer Verschleiß (keine Gewährleistung)? Über diese Frage streiten sich in der Praxis immer wieder Kfz-Betriebe und Kunden. Was Autofahrer oftmals als Mangel rügen, begründet tatsächlich nicht immer eine Haftung des Kfz-Betriebs.
In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig (Az. 11 U 73/18) ging es um einen sieben Jahre alten Mazda 5. Der Wagen hatte eine Laufleistung von rund 151.000 km. Der Fahrer hatte ihn zu einem Kaufpreis von 5.950 Euro vom Kfz-Betrieb erworben. Elf Wochen nach der Übergabe des Autos (Juli 2014) bemängelte der Kunde, dass die Abgaskontrollleuchte aufleuchtete.
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