Kennzeichnung KI-bearbeitete Bilder
Künstliche Intelligenz in der Werkstatt

KI-Nutzung bringt Pflichten mit sich

Wurde bei einer Verkaufsanzeige der Hintergrund mit KI modifiziert (AI Modified, rechts), ist genauso ein gut sichtbarer Hinweis darauf zu geben, wie wenn ein Bild (links) etwa für den Internetauftritt vollständig KI-generiert (AI Generated) wurde. Das Bild oben diente lediglich als Vorlage für die spätere Phantasiewerkstatt. Bilder: Schmidt, Sven Krautwald – stock.adobe.com

Welche Kennzeichnungspflichten beim Einsatz von KI gelten und mit welcher Strafe bei Nichtbeachten zu rechnen ist.

Werkstätten und Autohäuser setzen mittlerweile auch zum Schreiben interner und externer E-Mails, in der Verwaltung, für Internetauftritt oder Werbeflyer häufig auf die künstliche Intelligenz, ganz zu schweigen vom Einsatz von Chatbots oder Telefonassistenten. Deshalb sollten auch sie wissen, welche Regeln beim Umgang mit dem digitalen Hilfsmittel gelten: Seit 2. August 2026 gibt es etwa neue Transparenzpflichten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung.

Wie die Transparenzpflichten im Einzelnen aussehen, hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-­Dieter Franzen vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA) zusammengefasst.

Worum es geht

Die Pflichten richten sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Anbieter entwickeln KI-Systeme oder bringen sie unter ihrem Namen auf den Markt. Betreiber setzen KI-Systeme in eigener Verantwortung ein. Der Betreiber ist also der Nutzer. Wichtig: Nutzt ein Mitarbeiter ein KI-System im Auftrag und unter der Kontrolle seines Unternehmens, bleibt grundsätzlich das Unternehmen Betreiber. Art und Umfang der Pflichten hängen von dieser Rollenverteilung ab, so Franzen.


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