Symbolbild Überstunden in der Werkstatt
Arbeitsrecht

Fallstricke beim Thema Überstunden

Fast jeder zweite Beschäftigte in Deutschland arbeitet regelmäßig länger als vertraglich vereinbart. Knapp ein Viertel leistet sogar fünf Stunden pro Woche zusätzlich. Bild: MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Wann und wie ein Werkstattinhaber von seinen Mitarbeitern Überstunden verlangen und abbauen lassen darf, erklärt Fachanwalt Volker Görzel.

Für viele Arbeitnehmer sind Überstunden kein Einzelfall, sondern Alltag: Fast jeder zweite Beschäftigte macht sie regelmäßig. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds: 44 Prozent arbeiten durchschnittlich länger als vertraglich vereinbart, 20 Prozent machen pro Woche ein bis fünf Stunden länger und 24 Prozent leisten sogar mehr als fünf Stunden zusätzlich.

Doch was ist erlaubt?

Volker Görzel, Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), klärt zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Überstunden auf.

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