Personalmanagement

Abmahnung oder Kündigung bei Fehlverhalten

Wiederholte Schlechtleistung in der Werkstatt kann eine Kündigung rechtfertigen. Doch vorher muss der Mitarbeiter eine Abmahnung erhalten, um die Gelegenheit zu bekommen, seine Performance zu verbessern. Außerdem muss die abgemahnte Schlechtleistung ausreichend belegt werden. Bild: VadimGuzhva - stock.adobe.com

Wie Werkstattinhaber rechtssicher reagieren, wenn Mitarbeiter sich inakzeptabel verhalten – einschließlich Musterschreiben und Leitfaden für die notwendige Dokumentation.

Erscheinen Mitarbeiter unpünktlich oder alkoholisiert zur Arbeit oder machen immer wieder grobe Fehler bei Reparaturen, ist das extrem ärgerlich, kostet den Inhaber womöglich richtig Geld und stört den Werkstattablauf empfindlich. Dann stellt sich für den Arbeitgeber die Frage: abmahnen oder direkt kündigen?

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