
Mit der künftigen Euro 7 ändert sich das Homologationsprotokoll in Hinblick auf kombinierte Angaben zum Verbrenner und der E-Maschine bei Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV). Unter anderem geht es darum, den Verbrauch bei entladener Batterie darzulegen.
Peugeot setzt eigenen Angaben zufolge das neue Homologationsprotokoll für die ab 29. November 2026 für neue Typgenehmigungen greifende Euro 7 ab sofort um. Ab 29. November 2027 gilt die Euro 7 dann für alle neuzugelassenen Pkw. Bei den betroffenen Modellen führt das zu „einer Änderung der Systemleistungsangabe einiger aktueller Plug-in-Hybridmodelle“, so der Autobauer. In den Datenblättern betroffener Modelle der Franzosen finden sich ab sofort die umfangreicheren Angaben nach Euro 7, die praxisgerechter sein sollen und Verbrauchern auch den Einzelverbrauch der Antriebe bei voller und leerer Batterie aufzeigen.
Beispiel Peugeot 3008 Plug-in-Hybrid
- Energieverbrauch: (gewichtet) 14,3 – 14,5 kWh Strom/100 km plus 2,4 – 2,6 l Benzin/100 km (entspricht mit 55 – 58 g/km und CO2-Klasse B)
- Verbrauch bei entladener Batterie: 6,1 – 6,2 l/100km (entspricht CO2-Klasse: E.1)
- elektrische Reichweite: 80 – 81 km nach WLTP kombiniert (EAER) und 105 – 108 km1 nach WLTP innerstädtisch (EAER City).
Wichtig im Zusammenhang mit der Reichweite ist, dass diese grundsätzlich durch die veränderten Angaben in ihrer Kilometerleistung unberührt bleibt. Die vier Buchstaben EAER stehen für Equivalent All Electric Range, welche sowohl die rein elektrische Fahrt als auch die elektrische Unterstützung des Verbrennungsmotors während der Fahrt berücksichtigt. Neben den Verbrauchshinweisen führt Peugeot auch geänderte Handelsbezeichnungen für diverse Plug-in-Modelle ein. So nennt sich zum Beispiel die PHEV-Version des 3008 nun 3008 Plug-in Hybrid 225 e-DSC7.