


Die Euro 7 tritt ab November 2026 in Kraft und begrenzt erstmalig die Feinstaubemissionen von Bremsen. Was bei Scheibe und Trommel technisch möglich ist.
Bekanntlich enthalten die Euro-Normen viele Grenzwerte, etwa zur Abgaszusammensetzung. Neu ist in der Euro 7 jedoch die maximal erlaubte Höhe der Feinstaubemission, die etwa durch Bremsen erzeugt wird. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens für M1- und N1-Fahrzeuge (also Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) ist der 29.11.2026.
Ab diesem Datum unterliegen alle neu typgenehmigten Fahrzeuge der Euro 7; ab dem 29.11.2027 gilt dies dann für alle Neuzugelassenen. Da dieser Zeitpunkt näher rückt, lohnt sich ein Blick auf die Grenzwerte und mögliche technische Ansätze, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Bevor wir zu Lösungsansätzen kommen, zunächst ein Blick auf die Höhe der Grenzwerte: Sie sind nicht einheitlich, sondern staffeln sich nach Art des Antriebs. Die Einheit der Werte ist PM (Particulate Matter = Feinstaub) in der Abstufung PM10, also Teilchen kleiner als 10 Mikrometer (μm). Es gelten folgende Werte für das gesamte Fahrzeug, nicht für jede Bremse:
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