


Anfang 2018 trat bekanntlich ein neues Gesetz zur Abgasbegutachtung in Kraft. Neben der sofortigen Wiedereinführung der Abgasmessung am Endrohr schreibt das Gesetz die Einführung einer Partikelzählung bei Dieselmotoren ab 1. Januar 2021 vor. Hier die wichtigsten Fakten.
Auch wenn einige Verkehrsexperten wie etwa der ADAC die Wiedereinführung der Endrohrmessung seit 2018 grundsätzlich für politischen Aktionismus halten, ist die Art der Messung ein Fakt, mit dem sich Werkstätten auch in nächster Zukunft auseinandersetzen müssen.
In der nächsten Stufe geht es ab Januar 2021 bekanntlich um die sogenannte Partikelzählung. Damit kommen weitere Investitionen auf die Werkstätten zu. Mit welchen finanziellen Hürden zu rechnen ist, welche Geräte benötigt werden und wie der Prüfablauf aussieht, hat KRAFTHAND beim ASA-Verband erfragt.
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