


Am 1. Januar 2018 soll die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie in Kraft treten. Systeme, die in den vergangenen Jahren nur durch eine Vergleichsmessung stückgeprüft wurden, verlieren dann ihre Zulassung. Viel Zeit zum Handeln bleibt also nicht mehr. Und Experten sind sich einig, dass es einen organisatorischen Engpass geben wird.
Zahlreiche Werkstätten haben nach wie vor Scheinwerfer-Prüfsysteme im Einsatz, deren Stückprüfung 2017 abläuft. Wer auch im nächsten Jahr eine HU im eigenen Haus durchführen lassen will, die Abnahme seines Scheinwerfer-Einstellplatzes aber bislang vor sich hergeschoben hat, steht definitiv unter Zeitdruck. Dass viele Betriebe bislang passiv blieben, wundert kaum. Gerüchte über eine eventuelle Aufweichung der Messwerttoleranzen hat bei Entscheidern zu massiver Verunsicherung und letztlich zu Kaufzurückhaltung geführt. Wie KRAFTHAND bereits in der Ausgabe 10/2017 im Interview mit Matthias Büscherhoff, Bereichsleiter Werkstattausrüstung bei Coparts, aufgezeigt hat, wäre es allerdings blauäugig, auf eine weitere Übergangsfrist zu hoffen. Diese wird es Büscherhoff zufolge definitiv nicht geben: „Die Zeit läuft eindeutig gegen unsere Kfz-Werkstätten.“
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