Digitale Werkstattgeschäfte

Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz in Kfz-Werkstätten

Ziel des Barrierefreiheits-Stärkungsgesetzes ist, zum Beispiel älteren Nutzern, aber auch Menschen mit Behinderung uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Bild: hobonski, kanpisut – stock.adobe.com

Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz BFSG ist gültig ab 28. Juni 2025 – was Kfz-Betriebe jetzt bezüglich ihres digitalen Auftritts wissen müssen und welche unseriösen Dienste von dubiosen Anbietern kursieren.

Ab sofort gilt für Kfz-Betriebe in Deutschland das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz BFSG (Stichtag: 28. Juni 2025). Es verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe und einem gewissen Jahresumsatz, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung sowie älteren Nutzern oder Menschen mit temporären Einschränkungen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Das neue Gesetz setzt damit die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um.

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