
Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihm übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen eigenverantwortlich keine Arbeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln ausführen. Sie dürfen nur die Arbeiten ausführen, für die sie eine fachgerechte Einweisung erhalten haben. Bei diesen Arbeiten müssen sie die vermittelten Maßnahmen und Verhaltensregeln anwenden. Elektrotechnische Arbeiten dürfen grundsätzlich nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Hochvoltfahrzeuge – wer darf was?
Um an Pkw mit HV-System arbeiten zu dürfen, bedarf es einer Qualifikation. 2021 wurde der Leitfaden nun erstmals seit neun Jahren überarbeitet – was neu ist, was geändert wurde und welche Qualifikation zu welchen Arbeiten berechtigt. mehr …