Thema: Abmahnung

Formulierung ‚Sofort verfügbar’ im Internet keine Irreführung Formulierung ‚Sofort verfügbar’ im Internet keine Irreführung
Recht

Formulierung ‚Sofort verfügbar’ im Internet keine Irreführung

Abmahnungen sind beliebt, auch unter Kollegen. Dies gilt vor allem dann, wenn sie als Konkurrenten auf einer Internetplattform auftreten. In einem Fall des Bochumer Landgerichts (Az.: 14 O 189/11) mahnte ein Autohaus einen anderen Betrieb wegen Irreführung ab. Dieser hatte nämlich seine Pkw auf einer Website mit der Angabe beworben, dass sie ’sofort‘ verfügbar seien. mehr …

Herbert Wilhelm | 3. Juli 2012 | Recht
Neue Abmahnwelle: Impressumsverstöße Neue Abmahnwelle: Impressumsverstöße
Recht

Neue Abmahnwelle: Impressumsverstöße

Der für das Wettbewerbsrecht spezialisierte Internet-Blog www.abmahnungblog.de meldet, dass ein Autohaus aus Suhl über eine Schleusinger Kanzlei Impressumsverstöße auf der Automobil-Handels-Plattform ,Autoscout24.de´abmahnt. mehr …

Herbert Wilhelm | 28. September 2011 | Recht
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