Autoglasschaden

Wer bezahlt die FAS-Kalibrierung?

Unter diesem Krafthand-Plus-Beitrag klärt Andreas Lange, Geschäftsführer Vertrieb bei AGS Autoglas Spezialist, in der Kommentarspalte einen Krafthand-Leser auf, dass technische Notwendigkeiten nach einer Reparatur nicht zwingend von einer Versicherung zu übernehmen sind. Bilder: Krafthand, panitan – stock.adobe.com

Ein informativer Leserdiskurs zu einem Krafthand-Beitrag über die Rechnungskürzung bei ADAS-Kalibrierungen nach Scheibentausch.

Über die Kommentarspalte der Krafthand-Homepage erreichte uns folgende Frage von Leser Theo Schmitt: Ist eine Rechnungskürzung bei einer ADAS-Kalibrierung nach einem Scheibentausch von Seiten des Versicherungsunternehmens erlaubt? Daraufhin recherchierte Chefredakteur Torsten Schmidt die Rechtsgrundlage und publizierte den Artikel „Rechnungskürzung bei ADAS-Kalibrierung nach Scheibentausch okay?“ in Ausgabe 5/2026 und auf www.khme.de/adaskalibrierung.

Unter seinem Onlinebeitrag entwickelte sich dann folgender Diskurs zwischen unserem Leser und Andreas Lange, Geschäftsführer Vertrieb bei AGS Autoglas Spezialist:

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