


Im Versicherungsfall sind Reparaturkosten-Übernahmebestätigungen (RKÜB) wichtig und durchaus bares Geld wert. Die Formulare sind vom ZDK nun geändert worden, jedoch ohne rechtliche Neuerungen – hier die Details
Bereits seit Januar 2024 wurden die Reparaturkosten-Übernahmeformulare überarbeitet: Anstelle der Abtretungserklärung tritt nach Empfehlung des ZDK die Zahlungsanweisung.
Ausschlaggebend für die Anpassung der wichtigen Dokumente damals waren fünf Urteile des BGH vom 16. Januar 2024, die die Rechtslage veränderten. Das Werkstattrisiko galt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr pauschal, vielmehr wurde es neu verteilt.
Daraufhin passte der ZDK seine RKÜB-Formulare an und entfernte die Abtretungserklärung. Im Mittelpunkt steht seitdem die Zahlungsanweisung.
Diese Formulare gibt es seit Januar 2024 im Krafthand-Shop. Jetzt hat sie der ZDK einem „Facelift“ unterzogen. Der Verband betont, dass damit keine rechtlichen Neuerungen verbunden sind, sodass die bisherigen Formulare aufgebraucht werden können. Nachfolgend ein Überblick, was sich von Stand 1/2024 zu 6/2025 verändert hat.
Einiges wurde lediglich textlich angepasst, aber es wurden auch inhaltliche Änderungen und Erweiterungen vorgenommen. Etwa ist unter A (Erklärung des Halters des beschädigten Fahrzeugs) nun auch die V-Schein-Nr. anzugeben. Im darunterliegenden Feld zu den Angaben des beschädigten Fahrzeugs sind die Felder neu angeordnet und um die Abfrage der VIN erweitert. In der Zeile unter dem Feld der Fahrzeugdaten ist jetzt zusätzlich anzugeben, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt oder nicht.