


Kommt in Werkstätten beim Austausch defekter Stoßdämpfer – etwa von Auszubildenden – die Frage auf, ob für den neuen Ersatzstoßdämpfer, der kein Originalteil des jeweiligen Fahrzeugherstellers ist, eine ABE oder gar eine Eintragung notwendig ist, antwortet natürlich jeder erfahrene Kfz-Profi mit nein. Aber was ist, wenn der Ersatzstoßdämpfer in seinen Dämpfungseigenschaften vom Original abweicht?