Aktuelles Gerichtsurteil bestätigt

Vorsicht bei Onlinegutachten für Unfallschäden

Ein Schadengutachten von einem Onlineanbieter erstellen zu lassen, kann für die Werkstatt bequem sein: Fotos und Infos per App versenden – kurz darauf ist das Gutachten da. Doch es gibt auch rechtliche Fallstricke. Bild: Garun Studios – stock.adobe.com

Welche Risiken bei Schadengutachten externer Onlineanbieter lauern und warum Kfz-Werkstätten dabei unbedingt zwischen Haftpflicht- und Kaskoschäden unterscheiden müssen.

Leserfrage + Expertenmeinung

Fragwürdige Onlinegutachten

Ein Kfz-Sachverständiger, der anonym bleiben möchte, ließ kürzlich seinen Frust in der Krafthand-Redaktion über das Angebot von digitalen Ferngutachten bei Unfallschäden aus: Konventionelle Sachverständige würden dadurch Aufträge verlieren – und das, obwohl ein solches Gutachten rechtlich nicht einmal zulässig sei. Wobei diese „umgangssprachliche“ Einordnung nicht korrekt ist, weil Onlinegutachten oder besser Onlinebewertungen nichts Verbotenes sind, sondern vielmehr Fallstricke und rechtliche Risiken auch für Werkstätten mit sich bringen können (welche, erklärt Krafthand-Rechtsexpertin Anna Rehfeldt im Beitrag unten.)


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