
Ob bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit jenseits der 210 km/h noch Gummiventile verbaut werden dürfen und wenn ja, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind
Nach dem Kauf eines Audi RS 3 mit Höchstgeschwindigkeit 280 km/h wandte sich Krafthand-Leser Thomas Schneider an die Redaktion mit der Frage, ob die verbauten Gummiventile überhaupt erlaubt sind. Seiner Schilderung nach gibt Audi an, es gäbe keine Regeln oder Vorgaben zu Reifenventilen in Kfz. Würden aber neue Ventile verbaut, finde man auf der Verpackung den Hinweis, dass diese nur bis 210 km/h zulässig seien. Schneider wollte wissen: Welche der Aussagen stimmt also?
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