Reparatur an einem Pkw
Gesetzgebung

Recht auf Reparatur – aber bitte nicht beim Auto

Eine kleine Reparatur am Pkw und schon verlängert sich der Gewährleistungszeitraum um ein Jahr für den gesamten Wagen. Das schreibt das EU-Gesetz „Recht auf Reparatur“ vor, das bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Bild: kunakorn, Pacha M Vector – stock.dobe.com

Der Bundesverband freier Kfz-Händler befürchtet mit dem neuen Gesetz „Recht auf Reparatur“ negative Auswirkungen auf den Autohandel – worum es geht und was Gewährleistungsfristen damit zu tun haben.

Die Bundesregierung plant, bis zum Juli 2026 die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umzusetzen. Ziel ist es, Produkte länger nutzbar zu machen, Ressourcen zu schonen und Verbraucherrechte zu stärken – dazu zählen neben Alltagsgegenständen wie Waschmaschinen, Staubsauger und Mobiltelefone auch Autos.

Der Bundesverband freier Kfz-Händler sieht das jedoch kritisch. Grundsätzlich unterstütze er das nachhaltige Anliegen für eine Vielzahl an Waren, doch bei Autos würden sich einige Probleme mit der Einführung des Gesetzes ergeben, die auf den ersten Blick nicht erkenntlich sind. Anders als bei kurzlebigen Konsumgütern führt eine bevorzugte Reparatur bei Fahrzeugen häufig dazu, dass technisch veraltete und emissionsintensive Modelle länger im Verkehr bleiben, so der Verband. Nicht genug, dass dies nach dessen Meinung die eingeführte Kaufprämie für E- und Hybridautos konterkariert, vielmehr könnte sich auch eine Änderung der Gewährleistungsfristen als problematisch erweisen.

Folgen des Gesetzes

1. Verlängerte Gewährleistung für das gesamte Fahrzeug

Künftig soll sich die Gewährleistung um ein weiteres Jahr verlängern, wenn ein Mangel repariert wird – und zwar für das gesamte Fahrzeug. Verkauft also ein Händler einen Gebrauchtwagen und kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist wird ein kleiner Defekt repariert, würde sich dadurch laut Verband die Gewährleistung für das komplette Fahrzeug um weitere 12 Monate verlängern.

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