


In einem Positionspapier bezieht der Landesverband für das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern kritisch Stellung zur geplanten Altfahrzeugverordnung. Im Krafthand-Interview erklärt der Präsident des Landesverbands, warum das so ist und was er besonders bedauert.
Im Dezember 2015 haben sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf eine neue Altfahrzeugverordnung (ELV) verständigt. Was im ersten Moment so klingt, als würde es in erster Linie Autoverwerter etwas angehen, betrifft auch das Kfz-Handwerk und Gebrauchtwagenhändler.
Zumindest, wenn das dem Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) vorliegende Einigungsdokument, das noch unter dem Vorbehalt der formellen Abschlussabstimmung zwischen Rat und Parlament steht, keine maßgeblichen Änderungen mehr erfährt.
Entsprechend zeigen sich verschiedene Branchenvertreter alarmiert. Beim bayerischen Landesverband für das Kfz-Gewerbe jedenfalls sieht man in der jetzigen geplanten Neufassung der Verordnung viel mehr als nur Korrekturen im Detail. Eigentlich, so die Bayern, verändern die nun angedachten Vorgaben „schlichtweg die Systematik unseres Marktes.
Künftig soll regulatorisch festgelegt werden, wann ein Fahrzeug nicht mehr reparierbar sein soll, um es in der Folge als Abfall zu behandeln. Diese Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf Reparatur, Gebrauchtwagenhandel und unternehmerische Freiheit“, heißt es in einem Positionspapier des Landesverbands.