KÜS-Prüfingenieur bei der Überprüfung eines tiefergelgten Fahrzeugs
Was bei Änderungen der Fahrzeughöhe zu beachten ist

Nur die Titanic liegt tiefer

Prüforganisationen wie die KÜS wissen aus Erfahrung, dass die Mindesthöhen nach dem Tuning immer wieder zu bemängeln sind. Bild: KÜS
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Fahrwerk- und Lenkungstechnik.

Tieferlegungen oder die Erhöhung des Fahrzeugaufbaus, etwa bei Geländewagen, sind mit die häufigsten am Serienfahrzeug vorgenommenen Änderungen. Doch für „höher“ und „tiefer“ gelten bekanntlich klare Vorschriften. Die KÜS zeigt auf, was Werkstätten beachten müssen.

Das Fahrwerk soll straffer oder komfortabler werden – so lauten meist die Kundenwünsche. Nach solchen Tuningmaßnahmen ist laut KÜS immer eine Änderungsabnahme, inklusive einer Bestimmung der neuen Fahrzeughöhe und deren Übernahmen in die Zulassungsdokumente nötig.

Die ABE reicht nicht immer

Zwar gibt es auch Fahrwerksänderungen mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), die keine Änderungsabnahmen erfordern. Die Experten der Sachverständigenorganisation mahnen hier allerdings zur Vorsicht. Dies hängt oft von den jeweiligen Auflagen in der ABE ab und lässt sich nicht pauschal bestätigen.


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