Schulung für Klimaservice

Neuer Klimasachkundenachweis – warum, wie, wann

Wer in Zukunft an Klimaanlagen arbeiten will, kommt ab 2029 nicht um eine neue Sachkundebescheinigung herum. Bild: Nomad_Soul – stock.adobe.com

Welche Änderungen mit dem neuen Klimaschein einhergehen, wofür man ihn braucht und ab wann der aktuelle Schein nicht mehr gilt.

Für Arbeiten an Klimaanlagen ist künftig eine neue Ausbildungsbescheinigung nötig. Das wurde am 17. September 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgegeben.

Für Kfz-Werkstätten bedeutet das: Das derzeit noch aktuelle Klimazertifikat nach Verordnung 307/2008 verliert an Gültigkeit, neue Schulungen werden fällig. Bis dahin ist aber noch etwas Zeit.

Die neue Ausbildungsbescheinigung nach DVO (EU) 2025/1893 müssen Mechaniker, die an Klimaanlagen arbeiten, ab dem 13. März 2029 verpflichtend vorweisen können. Aber Zeit vergeht manchmal wie im Flug, und sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen oder sich die Bescheinigung schon jetzt zu holen, kann nicht schaden.

Auch wichtig zu wissen ist, dass der neue Schein alle sieben Jahre verpflichtend aufgefrischt werden muss.

Warum braucht es einen neuen Klima-Nachweis?

Grundsätzlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich bei Klimaanlagen oder eher deren Kältemitteln in den letzten Jahren einiges geändert hat. Beispielhaft dafür steht etwa R744 (CO2), das als natürliches Kältemittel nicht unter die F-Gas-Verordnung fällt, so dass folglich für einen Klimaservice an solchen Anlagen bisher auch kein Sachkundenachweis erforderlich ist.

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