Negative Rezensionen im Internet

Von Kunden schlecht bewertet – und nun?

Eine negative Rezension ist im Internet schnell hinterlassen, doch kann sie für den Betrieb nachhaltig geschäftsschädigend sein. Bild: Sandwish – stock.adobe.com

Wie sich Kfz-Betriebsinhaber bei negativen Rezensionen im Internet verhalten sollten und wann es sich lohnt, rechtlich vorzugehen.

Öffentliche Rezensionen im Internet – besonders zu Unternehmen auf Google – sind eine Fundgrube an Informationen und Meinungen. Viele sind sowohl für (potenzielle) Kunden als auch für das Unternehmen nützlich. Allerdings gibt es auch Bewertungen, die unangemessen und ungerechtfertigt sind. Sie können geschäftsschädigend sein – insbesondere 1-Stern-Rezensionen, die den Gesamtschnitt erheblich senken.

Um Betriebe zu schützen, hat Google strikte Richtlinien entworfen. Nicht geduldet wird unangemessenes Verhalten wie Belästigung, Hassrede, Obszönitäten und vulgäre Sprache, Nennung von personenbezogenen Daten, nicht themenbezogene sowie unklare und sich wiederholende Inhalte. Ebenso müssen sich Einträge auf tatsächliche Erfahrungen beziehen.

Hält sich ein User nicht daran, werden seine Rezension sowie unter bestimmten Bedingungen sein Nutzerprofil gelöscht. Hat Google das bereits nicht selbst getan, ist es ratsam, eine derartige Bewertung zu melden.

Daraufhin überprüft Google die gemeldete Bewertung und entfernt sie, wenn sie gegen die Richtlinien verstößt. Bei Rezensionen, die zwar nicht dagegen verstoßen, doch trotzdem unangemessen sind, kann der Betroffene Einspruch einlegen. Die Kfz-Innung Schwaben weist darauf hin, hier logisch und nachvollziehbar zu begründen, warum die Bewertung rechtswidrig ist.

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