
In Krafthand 9-10/2026 wurden die technischen Mängel an E-Auto-Batterien von Renault dargelegt und warum hier Ansprüche Betroffener über eine Nachbesserung hinausgehen könnten. Die Juristen legen jedoch für weitere Marken nach.
Im Beitrag „Wie Anwälte bei Rückrufen mitmischen“ in Krafthand 9-10/2026 standen Renault-Rückrufe zu den E-Modellen 4 E-Tech und 5 E-Tech sowie ein mögliches juristisches Nachspiel im Mittelpunkt. Zumindest schließt die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft aufgrund der schlimmstenfalls zum Brand führenden Mängel an der HV-Batterie einen erheblichen Sachmangel nicht aus. Dafür sollten betroffene Fahrzeughalter eventuelle Ansprüche prüfen lassen – über den kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check.
Dies gelte laut den Juristen der Anwaltskanzlei auch für drei weitere Rückrufe, über die ihren Angaben nach Folgendes bekannt ist:
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