Informationspflicht und neue Fomulare

Fünf Fragen zum Recht auf Reparatur

Es bestehen noch diverse Unsicherheiten bei Handel und Werkstätten bei der Umsetzung des Rechts auf ­Reparatur. Deshalb hat der ZDK einen Fragen-und-­Antworten-Katalog für seine Mitgliederbetriebe ­entwickelt. Bild: ProMotor/T.Volz

Der ZDK hat zur korrekten ­Umsetzung des Recht-auf-Reparatur-­Gesetzes einen FAQ-Katalog für Handel und ­Werkstätten entwickelt. Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten.

Das Recht auf Reparatur verlangt nach neuen Formularen (bestellbar auf www.khme.de/kh-shop-­formulare), Informationspflichten im Mangelfall sowie einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Nachbesserungsfall. Das gilt für Kaufverträge, die seit dem 31. Juli 2026 geschlossen werden. Zusätzlich wirft das Gesetz in der Praxis Fragen auf – etwa, ab wann sich die Sachmangelhaftung verlängert und wie oft sich der Gewährleistungs­zeitraum bei mehreren Nachbesserungen erweitern kann.

Auch die Krafthand-Redaktion erreichten Fragen von Lesern, weshalb hier anhand des FAQ-Katalogs des ZDK die fünf wichtigsten Unklarheiten beseitigt werden:


Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.