


Wie sich kostspielige Fehler bei der Trennung von einem Mitarbeiter vermeiden lassen.
Aufhebungsverträge kommen auch in Kfz-Betrieben immer häufiger vor. Sie sind eine beliebte und äußerst sinnvolle Alternative zu Kündigungen. Denn bei einer Kündigung ist stets eine Kündigungsfrist einzuhalten, die je nach Dauer der Beschäftigung schon mal sieben Monate betragen kann. Zudem haben Arbeitnehmer das Recht, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Schutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
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