Kommentar zu ZDK und ZVK

Die Kluft wird immer größer – von der Verbandskrise zur Zerreißprobe

Torsten Schmidt, Chefredakteur: „Ziemlich paradox: Neun Landesverbände des Kfz-Gewerbes, die Mitglieder im ZVK sind, wollen genau gegen diesen ZVK zu klagen. Also jenen Verband, aus dem sechs dieser neun LV derzeit prüfen, freiwillig auszuscheiden. Worum geht es also? Sicher auch darum, wie viel der Innungseinnahmen vom ZVK an den ZDK fließen sollen.“

Der ZVK hat sich vom ZDK emanzipiert. Und nun wollen ZVK-Mitglieder gegen ihren eigenen Verband klagen und zugleich den Austritt prüfen. Worum es geht und wie das nach außen. Jedenfalls nicht konstruktiv, meint Chefredakteur Torsten Schmidt in seinem Kommentar.

Seit sich der im ZDK angesiedelte Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks ZVK (Bundesinnungsverband) durch Gründung einer eigenen Geschäftsstelle vom ZDK abgenabelt hat, schwelt die Verbandskrise, die sich spätestens seit Herbst zu einer echten Zerreißprobe ausweitet – auch für den ZVK. Denn nachdem die beiden größten Landesverbände (LV) NRW und Bayern sowie Rheinland-Pfalz, Hamburg und Berlin-Brandenburg den Austritt aus dem ZDK beschlossen haben, wollen sechs Landesverbände in die entgegengesetzte Richtung gehen.

Sie bleiben dem ZDK treu und erwägen dafür einen Austritt aus dem ZVK – oder wollen dies zumindest prüfen. Der Verbandschef des LV Hessen, zugleich Vizepräsident des ZDK, stellt im Interview mit dem Verbandsblatt Kfz-Betrieb sogar eine Klage gegen den ZVK in den Raum. Auslöser seien Intransparenz sowie Vorgänge und Beschlüsse auf einer ZVK-Mitgliedsversammlung im Oktober, die zwar mit einer Stimmenmehrheit (52 %) getragen werden, den anderen Verbänden, die aufgrund ihrer Größe einen geringeren Stimmanteil haben, offenbar aber nicht gefallen.

Streitpunkt sind unter anderem unterschiedliche Auffassungen darüber, wie viel Geld der ZVK an den ZDK überweisen soll – aus den Innungsbeiträgen oder Einnahmen aus der AÜK, die der Dachverband der Kfz-Innungen generiert. Davon möchten laut erwähntem Interview die einen nur 5 Prozent abgeben, während der hessische Verbandspräsident 30 Prozent als gerechtfertigt ansieht.

Zudem erheben einige Landesverbände teils drastische Vorwürfe (siehe auch Seite 54), dass bestimmte Personen im ZVK das Vertrauensverhältnis beschädigt hätten. Außerdem erklärte mir der Geschäftsführer eines norddeutschen LV, dass die Leistungsfähigkeit des ZVK derzeit unklar sei. Dieser ist „erheblich veränderungsbedürftig, mehr noch als der ZDK“.

Sicher haben solche Aussagen ihre Vorgeschichte. Aber ist das ein Grund zu klagen? Und wem hilft es, öffentlichkeitswirksam anzukündigen, den Austritt aus dem ZVK zu prüfen? Stellt sich mir die Frage, ob damit eine Drohkulisse dem ZVK gegenüber aufgebaut werden soll. Besagter Geschäftsführer jedenfalls zeigt sich über eine solche Frage irritiert und rechtfertigt die Ankündigung damit, dass sich der ZVK ändern müsse und noch gar nicht feststehe, wie die künftige Aufgabenverteilung zwischen ZVK und ZDK aussehen werde.

Aber was gibt es dann zu prüfen? Und wann fällt die Entscheidung? Etwa wenn die künftige Ausrichtung des ZVK den klagewilligen LV genehm ist? Und wie sollen dann die Landesverbände mit 52 Prozent Stimmanteil reagieren?

torsten.schmidt@krafthand-medien.de